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Bestimmte Wärmebehandlungen können zum Abbau von Honigbestandteilen, insbesondere Enzymen, führen. Pollen ist ein wesentlicher Bestandteil von Honig und liefert eine Verbindung zu dessen biologischem Ursprung, und kann Anhaltspunkte zum geographischen Ursprung des Honigs geben. Um faire Geschäftspraktiken zu gewährleisten und die Verbraucherinteressen zu schützen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Rechtsakte in Bezug auf die Kriterien zu erlassen, anhand deren die Herkunft des Honigs aus Blüten oder Pflanzenteilen bzw. seine geografische Herkunft bestimmt werden kann, und sicherzustellen, dass Honig, der in Verkehr gebracht wird, der Richtlinie 2001/110/EG entspricht, insbesondere um die Deaktivierung von Enzymen zu vermeiden und sicherzustellen, dass dem Honig keine wesentliche Menge Pollen entzogen wird.
Damit die Lauterkeit des Geschäftsverkehrs sichergestellt wird, Verbraucherinteressen geschützt werden und die Einführung einschlägiger Analyseverfahren…
Um die Verbraucherinteressen zu schützen, Betrug im Zusammenhang mit verfälschten Erzeugnissen, die nicht der Bezeichnung „Honig“ entsprechen, so weit wie…
Pollen ist Teil der Zusammensetzungsmerkmale für Honig, die in der Richtlinie 2001/110/EG festgelegt sind. Die vorhandenen Beweise, einschließlich empirischer…
Gemäß der Richtlinie 2001/110/EG wird der Kommission die Befugnis zur Durchführung einiger Bestimmungen jener Richtlinie übertragen, insbesondere die Befugnis,…
Angesichts des engen Zusammenhangs zwischen der Qualität des Honigs und seinem Ursprung und der Notwendigkeit, dass die Verbraucher hinsichtlich der Qualität…
Die Richtlinie 2001/110/EG des Rates definiert Honig als den natursüßen Stoff, der von Bienen der Art Apis mellifera (im Folgenden „Bienen“) erzeugt wird. Honig…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.