Art. 14 32024L1500RICHTLINIE (EU) 2024/1500 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Mai 2024 über Standards für Gleichbehandlungsstellen im Bereich der Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern in Arbeits- und Beschäftigungsfragen und zur Änderung der Richtlinien 2006/54/EG und 2010/41/EU
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Gleichbehandlungsstellen über geeignete Verfahren verfügen, um im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten mit…
Erwägungsgrund 41 32024L1499Das Ermöglichen einer regelmäßigen langfristigen Koordinierung und Zusammenarbeit von Gleichbehandlungsstellen auf verschiedenen Ebenen ist für das…
Erwägungsgrund 40 32024L1500RICHTLINIE (EU) 2024/1500 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Mai 2024 über Standards für Gleichbehandlungsstellen im Bereich der Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern in Arbeits- und Beschäftigungsfragen und zur Änderung der Richtlinien 2006/54/EG und 2010/41/EU
Das Ermöglichen einer regelmäßigen langfristigen Koordinierung und Zusammenarbeit von Gleichbehandlungsstellen auf verschiedenen Ebenen ist für das…
Art. 4 Abs. 2 Buchst. b 32014L0054RICHTLINIE 2014/54/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 über Maßnahmen zur Erleichterung der Ausübung der Rechte, die Arbeitnehmern im Rahmen der Freizügigkeit zustehen (Text von Bedeutung für den EWR)
als Kontaktstellen für vergleichbare Kontaktstellen in anderen Mitgliedstaaten zu fungieren, um mit diesen zusammenzuarbeiten und sachdienliche Informationen…