Erwägungsgrund 14 32024L1500
Die Richtlinie (EU) 2023/970 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte als Lex specialis zur Richtlinie 2006/54/EG in Bezug auf unter die Richtlinie fallende Bereiche angesehen werden. Die vorliegende Richtlinie sollte spezifischere Bestimmungen über Gleichbehandlungsstellen gemäß der Richtlinie (EU) 2023/970 unberührt lassen.