Richtlinie (EU) 2024/1499 des rates vom 7. Mai 2024 über Standards für Gleichbehandlungsstellen im Bereich der Gleichbehandlung von Personen ungeachtet ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, der Gleichbehandlung von Personen in Beschäftigung und Beruf ungeachtet ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Ausrichtung sowie von Frauen und Männern im Bereich der sozialen Sicherheit und im Bereich des Zugangs zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen und zur Änderung der Richtlinien 2000/43/EG und 2004/113/EG
Ist eine Gleichbehandlungsstelle Teil einer Einrichtung mit mehreren Mandaten, wie einer Ombudsstelle mit einem umfassenderen Mandat oder einer nationalen Menschenrechtsinstitution, sollte die interne Struktur dieser Einrichtung mit mehreren Mandaten die wirksame Ausübung des spezifischen Gleichstellungsmandats gewährleisten.
Erwägungsgrund 20 32024L1499Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen