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Die vorliegende Richtlinie sollte für Maßnahmen der Gleichbehandlungsstellen in den unter die Richtlinien 79/7/EWG, 2000/43/EG, 2000/78/EG und 2004/113/EG fallenden Bereichen gelten. Die in der vorliegenden Richtlinie festgelegten Mindestanforderungen sollten nur die Arbeitsweise von Gleichbehandlungsstellen betreffen und den sachlichen oder persönlichen Anwendungsbereich dieser Richtlinien nicht ausweiten.
Die vorliegende Richtlinie sollte für Maßnahmen der Gleichbehandlungsstellen in den unter die Richtlinien 2006/54/EG und 2010/41/EU fallenden Bereichen gelten.…
Mit der vorliegenden Richtlinie werden Mindestanforderungen an die Arbeitsweise von Gleichbehandlungsstellen, die ihre Wirksamkeit verbessern und ihre…
Mit der vorliegenden Richtlinie werden Mindestanforderungen an die Arbeitsweise von Stellen festgelegt, deren Aufgabe darin besteht, die Verwirklichung des…
Dieselben Mindeststandards für die Arbeitsweise der Gleichbehandlungsstellen in den unter die Richtlinie 79/7/EWG des Rates, die Richtlinie 2000/43/EG, die…
Damit die Gleichbehandlungsstellen wirksam zur Durchsetzung der Richtlinien 79/7/EWG, 2000/43/EG, 2000/78/EG und 2004/113/EG beitragen können, indem sie die…
Mit der vorliegenden Richtlinie werden Mindestanforderungen an die Arbeitsweise von Gleichbehandlungsstellen, die ihre Wirksamkeit verbessern und ihre…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.