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Die Erfüllung der Aufsichtsanforderungen durch Institute, Finanzholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften ist von entscheidender Bedeutung für die Gewährleistung ihrer Sicherheit und Solidität und die Wahrung der Stabilität des Finanzsystems sowohl auf Ebene der Union als auch der einzelnen Mitgliedstaaten. Daher sollten die Europäische Zentralbank (EZB) und die nationalen zuständigen Behörden befugt sein, rechtzeitig entschlossene Maßnahmen zu ergreifen, wenn diese Institute, Finanzholdinggesellschaften und gemischten Finanzholdinggesellschaften oder ihre verantwortlichen Geschäftsleiter den Aufsichtsanforderungen oder Aufsichtsbeschlüssen nicht nachkommen.
Zur Wahrnehmung der ihr durch Artikel 4 Absatz 1 übertragenen Aufgaben und unbeschadet anderer ihr übertragenen Befugnisse, verfügt die EZB über die in Absatz 2…
Risiken für die Sicherheit und Solidität von Kreditinstituten können sowohl auf der Ebene einzelner Kreditinstitute als auch auf der Ebene von Bankengruppen…
Zur Sicherstellung der Anwendung der Aufsichtsregeln und -beschlüsse durch Kreditinstitute, Finanzholdinggesellschaften und gemischte…
Die Sicherheit und Solidität großer Kreditinstitute sind für die Gewährleistung der Stabilität des Finanzsystems von entscheidender Bedeutung. In der jüngsten…
Finanzholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften können Mutterunternehmen von Bankengruppen sein; bei solchen Holdinggesellschaften ist die…
Die Einhaltung von Unionsvorschriften, die Kreditinstitute dazu verpflichten, gegen die Risiken ihrer Geschäftstätigkeit Eigenmittel in bestimmter Höhe…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.