Erwägungsgrund 67 32013L0036
Im Hinblick auf den Schutz und die Förderung der Finanzstabilität in der Union und zur Vermeidung einer Umgehung der in dieser Richtlinie festgelegten Anforderungen sollten zuständige Behörden dafür Sorge tragen, dass die Institute die Grundsätze und Vorschriften hinsichtlich der Vergütung auf konsolidierter Basis anwenden, d. h. auf Ebene der Gruppe, der Mutterunternehmen und der Tochterunternehmen, einschließlich der Zweigstellen und Tochterunternehmen in Drittländern.