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Um den größtmöglichen Handlungsspielraum nach einem Verstoß sicherzustellen und dazu beizutragen, weitere Verstöße zu verhindern, sollten Mitgliedstaaten unabhängig davon, ob solche Verstöße nach nationalem Recht eine Verwaltungssanktion oder eine sonstige Verwaltungsmaßnahme nach sich ziehen, zusätzliche Verwaltungssanktionen und ein höheres Maß an Geldbußen und Zwangsgeldern vorsehen können.
Unbeschadet der Aufsichtsbefugnisse der zuständigen Behörden und des Rechts der Mitgliedstaaten, strafrechtliche Sanktionen vorzusehen und zu verhängen, stellen…
Die Mitgliedstaaten können sowohl für natürliche als auch juristische Personen, die für den Verstoß verantwortlich sind, zusätzliche Sanktionen oder Maßnahmen…
Diese Richtlinie sollte Verwaltungssanktionen und andere Verwaltungsmaßnahmen vorsehen, um einen möglichst weiten Handlungsspielraum nach einem Verstoß zu…
Die Mitgliedstaaten sollten Verwaltungssanktionen verhängen können, wenn der betreffende Verstoß auch dem nationalen Strafrecht unterliegt. Die zuständigen…
Die Mitgliedstaaten sollten wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen für Verstöße gegen die gemäß dieser Richtlinie verabschiedeten nationalen…
Für schwere Verstöße sollten die Mitgliedstaaten unbeschadet anderer angemessener Sanktionen und Begleitmaßnahmen verwaltungsrechtliche finanzielle Sanktionen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.