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Bei der Verhängung von Zwangsgeldern sollte eine zuständige Behörde die potenziellen Auswirkungen des Zwangsgelds auf die finanzielle Lage der natürlichen oder juristischen Person, die den Verstoß begangen hat, berücksichtigen und nach Möglichkeit vermeiden, dass die Sanktion zur Insolvenz oder zu einer ernsten finanziellen Notlage der natürlichen oder juristischen Person, die den Verstoß begangen hat, führt oder einen unverhältnismäßig hohen Prozentsatz des Jahreseinkommens einer natürlichen Person oder des jährlichen Gesamtnettoumsatzes der juristischen Person ausmacht. Die zuständigen Behörden sollten auch sicherstellen, dass Zwangsgelder gegen die Mitglieder des Leitungsorgans, die Geschäftsleitung, Inhaber von Schlüsselfunktionen, andere Träger eines erheblichen Risikos und gegen alle anderen natürlichen Personen verhängt werden, die entweder einzeln oder kollektiv als für den Verstoß unmittelbar verantwortlich ermittelt wurden.
Die Verhängung von Zwangsgeldern hindert die zuständigen Behörden nicht daran, für denselben Verstoß Verwaltungssanktionen oder andere Verwaltungsmaßnahmen zu…
Zwangsgelder, um Betreiber, Unternehmen, Bergwerksbetreiber oder Importeure zu zwingen, je nach Situation einen Verstoß zu beenden, einem Beschluss, der…
Ein Zwangsgeld muss wirksam und verhältnismäßig sein. Das Zwangsgeld wird für jeden Tag bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Ratingagentur oder die betreffende…
Das Zwangsgeld muss wirksam und verhältnismäßig sein. Das Zwangsgeld wird so lange verhängt, bis der betreffende ausgewählte Verpflichtete oder die betreffende…
Über die Verhängung von Bußgeldern hinaus sollten die zuständigen Behörden befugt sein, Zwangsgelder gegen Institute, Finanzholdinggesellschaften, gemischte…
Zwangsgelder bilden ein wesentliches Instrument, durch das sichergestellt wird, dass die nationalen Wettbewerbsbehörden über wirksame Möglichkeiten verfügen, um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.