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Über die Verhängung von Bußgeldern hinaus sollten die zuständigen Behörden befugt sein, Zwangsgelder gegen Institute, Finanzholdinggesellschaften, gemischte Finanzholdinggesellschaften und jene Mitglieder des Leitungsorgans in seiner leitenden Funktion, die Geschäftsleitung, Inhaber von Schlüsselfunktionen, andere Träger eines erheblichen Risikos und gegen alle anderen natürlichen Personen zu verhängen, die als für den Verstoß gegen die Verpflichtung zur Einhaltung nationaler Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 2013/36/EU oder gegen ihre Verpflichtungen aus der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 oder aus einem Beschluss, der von einer zuständigen Behörde auf der Grundlage jener Bestimmungen oder jener Verordnung gefasst wurde, verantwortlich im Einklang mit nationalem Recht ermittelt wurden. Die Mitgliedstaaten sollten spezifische Vorschriften und wirksame Mechanismen für die Verhängung von Zwangsgeldern festlegen. Zwangsgelder sollten verhängt werden, wenn ein Verstoß andauert. Unbeschadet der Verfahrensrechte der betroffenen Personen nach dem anwendbaren Recht, einschließlich des Rechts dieser Personen auf rechtliches Gehör, sollten die zuständigen Behörden Zwangsgelder verhängen können, ohne zuvor an die verstoßende Partei ein Ersuchen, eine Anordnung oder eine Warnung mit der Aufforderung, ihren Verpflichtungen wieder nachzukommen, richten zu müssen. Da das Ziel der Zwangsgelder darin besteht, natürliche oder juristische Personen zur Beendigung eines andauernden Verstoßes zu bringen, sollte die Verhängung von Zwangsgeldern die zuständigen Behörden nicht daran hindern, wegen desselben Verstoßes weitere Verwaltungssanktionen zu verhängen. Es sollte möglich sein, dass Zwangsgelder zu einem bestimmten Zeitpunkt auferlegt werden und erst ab einem späteren Zeitpunkt gelten. Sofern die Mitgliedstaaten nichts anderes vorsehen, sollten Zwangsgelder auf Tagesbasis berechnet werden.
Gelten die Pflichten nach Absatz 1 des vorliegenden Artikels für Institute, Finanzholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften, so stellen…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die für Wettbewerb zuständigen nationalen Verwaltungsbehörden gegen Unternehmen und Unternehmensvereinigungen durch…
Die Bundesanstalt kann bei einem anhaltenden Verstoß gegen dieses Gesetz oder die dazu erlassenen Rechtsverordnungen, gegen die Verordnung (EU) Nr. 575/2013…
Bei der Verhängung von Zwangsgeldern sollte eine zuständige Behörde die potenziellen Auswirkungen des Zwangsgelds auf die finanzielle Lage der natürlichen oder…
Zur Sicherstellung der Anwendung der Aufsichtsregeln und -beschlüsse durch Kreditinstitute, Finanzholdinggesellschaften und gemischte…
Zwangsgelder bilden ein wesentliches Instrument, durch das sichergestellt wird, dass die nationalen Wettbewerbsbehörden über wirksame Möglichkeiten verfügen, um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.