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Um eine wirksame Zusammenarbeit und insbesondere den Informationsaustausch zu erleichtern und zu fördern, sollten die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, der Kommission und der AMLA die Liste ihrer zuständigen Behörden und die einschlägigen Kontaktdaten zu übermitteln.
Um eine wirksame Zusammenarbeit und insbesondere den Informationsaustausch zu erleichtern und zu fördern, übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission und der…
Um die wirksame Zusammenarbeit und insbesondere den Informationsaustausch zu erleichtern und zu fördern, übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission die…
Um den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit bei der harmonisierten Durchführung dieser Verordnung zu erleichtern, sollten die Mitgliedstaaten die…
Es ist notwendig, die Bestimmungen über den Austausch von Informationen zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und die Verpflichtung zu Amtshilfe…
folgender Absatz wird eingefügt: „(1a) Um die wirksame Zusammenarbeit und insbesondere den Informationsaustausch zu erleichtern und zu fördern, übermitteln die…
Wenngleich in dieser Verordnung spezifische Vorschriften für den Informationsaustausch zwischen den Europäischen Aufsichtsbehörden, dem ESRB, dem SRB, der EZB…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.