Erwägungsgrund 62 32024L1640
Die Vernetzung der zentralen automatisierten Mechanismen der Mitgliedstaaten (Zentralregister oder zentrale elektronische Datenabrufsysteme), die Informationen über Bank- und Zahlungskonten, Depotkonten, Kryptowertekonten sowie über Schließfächer enthalten, über das System zur Vernetzung von Bankkontenregistern erfordert die Koordinierung nationaler Systeme mit unterschiedlichen technischen Merkmalen. Deshalb sollten technische Maßnahmen und Spezifikationen entwickelt werden, die den Unterschieden zwischen den nationalen zentralen automatisierten Mechanismen Rechnung tragen.