Verordnung (EU) 2024/1347 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des gewährten Schutzes, zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
Je nach Umständen des Einzelfalls können Verfolgungshandlungen, die an das Geschlecht anknüpfen oder gegen Kinder gerichtet sind, unter anderem die Rekrutierung Minderjähriger, Genitalverstümmelung, Zwangsehen, Kinderhandel und Kinderarbeit sowie Menschenhandel zu Zwecken der sexuellen Ausbeutung umfassen.
Erwägungsgrund 37 32024R1347Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen