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Die Wirksamkeit des Rahmens der Union zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hängt von der Zusammenarbeit eines breiten Spektrums zuständiger Behörden ab. Um diese Zusammenarbeit zu erleichtern, sollte die AMLA beauftragt werden, in Abstimmung mit der EZB, den Europäischen Aufsichtsbehörden, Europol, Eurojust und der EUStA Leitlinien für die Zusammenarbeit zwischen allen zuständigen Behörden auszuarbeiten. In diesen Leitlinien sollte auch beschrieben werden, wie gemäß anderen Rechtsakten der Union für die Beaufsichtigung oder Überwachung von Verpflichteten zuständige Behörden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben Bedenken in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung berücksichtigen sollten.
Verfahren, die von den Behörden, die gemäß anderen Rechtsakten der Union für die Beaufsichtigung oder Überwachung von Verpflichteten zuständig sind, anzuwenden…
Eine neue, vollständig integrierte und kohärente Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf Unionsebene mit festen Aufgaben sowohl…
Die EBA sollte Leitlinien zu den Kriterien ausarbeiten, anhand derer bestimmt werden kann, ob ein begründeter Verdacht besteht, dass Geldwäsche oder…
Da für eine erfolgreiche Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung die Zusammenarbeit zwischen Aufsichts-, Verwaltungs- und…
In der Richtlinie (EU) 2015/849 wurden Aufseher der Herkunfts- und Aufnahmemitgliedstaaten generell zur Zusammenarbeit aufgefordert. Diese Anforderung wurde…
Es wird zunehmend wichtiger, eine kohärente, systematische und wirksame Überwachung und Bewertung von Risiken in Zusammenhang mit Geldwäsche und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.