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Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, von der AMLA entwickelte technische Durchführungsstandards anzunehmen, in denen das für den Informationsaustausch zwischen zentralen Meldestellen der Mitgliedstaaten zu verwendende Format sowie das für den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zwischen Aufsehern der Union und den entsprechenden Stellen in Drittländern zu verwendende Format festgelegt wird. Die Kommission sollte diese technischen Durchführungsstandards im Wege von Durchführungsrechtsakten gemäß Artikel 291 AEUV und im Einklang mit Artikel 53 der Verordnung (EU) 2024/1620 erlassen.
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, von der AMLA entwickelte technische Durchführungsstandards zur Festlegung des für die Berichterstattung…
Zur Vereinheitlichung der aufsichtlichen Berichterstattung sollte die Kommission die Befugnis erhalten, von der ESMA entwickelte technische…
Zur Vereinheitlichung der aufsichtlichen Berichterstattung sollte die Kommission die Befugnis erhalten, von der ESMA entwickelte technische…
Die Kommission sollte die Befugnis erhalten, die von der EBA ausgearbeiteten technischen Durchführungsstandards im Hinblick auf Folgendes zu erlassen: die…
Um für einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung zu sorgen, sollte der Kommission auch die Befugnis übertragen werden, von der ESMA…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, von der EBA ausgearbeitete technische Durchführungsstandards zu erlassen, mit denen die von den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.