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Im Interesse größerer Transparenz zwecks Bekämpfung des Missbrauchs von juristischen Personen sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer unter vollständiger Einhaltung des Unionsrechts in einem Zentralregister außerhalb der juristischen Person registriert werden. Die Mitgliedstaaten sollten hierfür eine zentrale Datenbank, in der Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer gespeichert werden, das Handelsregister oder ein anderes Zentralregister verwenden. Die Mitgliedstaaten können beschließen, dass die Verpflichteten für die Bereitstellung bestimmter Informationen an das Zentralregister verantwortlich sind. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass Informationen den zuständigen Behörden in allen Fällen und den Verpflichteten dann, wenn sie Sorgfaltsmaßnahmen gegenüber Kunden anwenden, zur Verfügung gestellt werden.
Die Mitgliedstaaten können sich dafür entscheiden, den Verpflichteten die in ihren Zentralregistern gespeicherten Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer zur…
Die Verpflichtung zum Vorhalten präziser und aktueller Daten zum wirtschaftlichen Eigentümer ist eine wichtige Voraussetzung für das Aufspüren von Straftätern,…
Zentrale Register für Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer (im Folgenden „Zentralregister“) sind von entscheidender Bedeutung für die Bekämpfung des…
Durch die Vernetzung der Zentralregister der Mitgliedstaaten sollte der nationale und der grenzüberschreitende Zugang zu Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer…
Die Richtigkeit der in den Zentralregistern enthaltenen Daten ist von grundlegender Bedeutung für alle relevanten Behörden und anderen Personen, denen Zugang zu…
Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten mit dem Ziel der Sicherstellung eines verhältnismäßigen und ausgewogenen Ansatzes und zur Wahrung des Rechts auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.