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Um eine Zugangsregelung sicherzustellen, die hinreichend flexibel ist und an neu auftretende Umstände angepasst werden kann, sollten die Mitgliedstaaten in der Lage sein, jeglicher Person, die ein berechtigtes Interesse in Verbindung mit der Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche, damit zusammenhängenden Vortaten und Terrorismusfinanzierung nachweisen kann, im Einzelfall Zugang zu Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer zu gewähren. Die Mitgliedstaaten sollten Informationen über Fälle von berechtigtem Interesse erheben, die über die in dieser Richtlinie festgelegten Kategorien hinausgehen, und sie der Kommission mitteilen.
Die folgenden natürlichen oder juristischen Personen haben ein berechtigtes Interesse am Zugang zu den in Absatz 1 aufgeführten Angaben: Zusätzlich zu den in…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die Verpflichteten Zugang zu aktuellen Informationen über Methoden der Betreiber von Geldwäsche und der Finanzierung von…
In Bezug auf die unterschiedlichen Eigenschaften von Trusts und ähnlichen Rechtsvereinbarungen sollten die Mitgliedstaaten gemäß den nationalen…
Die Mitgliedstaaten sollten „berechtigtes Interesse“ sowohl als allgemeines Konzept als auch als Kriterium für den Zugang zu Angaben über den wirtschaftlichen…
Diese Richtlinie sollte auch einen klar definierten Rechtsrahmen vorgeben, der es den zentralen Meldestellen ermöglicht, von den benannten zuständigen Behörden…
Um Eingriffe in das Recht auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten zu begrenzen, sollte der Zugang der Öffentlichkeit zu Angaben…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.