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Bestimmte Kategorien von Verpflichteten unterliegen Zulassungs- oder regulatorischen Anforderungen für die Erbringung ihrer Dienstleistungen, während der Zugang zu dem Beruf für andere Kategorien von Wirtschaftsteilnehmern nicht reguliert ist. Ungeachtet des Rahmens, der für die Ausübung des Berufs oder der Tätigkeit gilt, fungieren alle Verpflichteten als Torwächter (Gatekeeper) des Finanzsystems der Union und müssen zur Erfüllung dieser Aufgabe spezifische Fähigkeiten zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entwickeln. Die Mitgliedstaaten sollten in Erwägung ziehen, Personen, die in dem Beruf dieser Unternehmen tätig werden möchten, Schulungen anzubieten, um sie in die Lage zu versetzen, ihre Pflichten zu erfüllen. Die Mitgliedstaaten könnten beispielsweise in Erwägung ziehen, Kurse zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in das akademische Angebot im Zusammenhang mit diesen Berufen aufzunehmen oder mit Berufsverbänden zusammenzuarbeiten, um Berufsanfänger in diesen Berufen zu schulen.
In Bezug auf die in Artikel 3 Absatz 3 Buchstaben a, b, d, e, f und h bis o der Verordnung (EU) 2024/1624 genannten Verpflichteten stellen die Mitgliedstaaten…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass andere als die in den Absätzen 1 und 2 genannten Verpflichteten in Bezug auf die Registrierungsanforderungen einem…
Die unter diese Verordnung fallenden Institute und Personen spielen eine zentrale Rolle als Torwächter (Gatekeeper) des Finanzsystems der Union und sollten…
Unterliegen Verpflichtete keinen spezifischen Zulassungs- oder Registrierungsanforderungen, so sollten die Mitgliedstaaten über Systeme verfügen, die es…
Die Verpflichteten könnten die Dienste anderer privater Wirtschaftsteilnehmer in Anspruch nehmen. Jedoch sollte der Rahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und…
Im Fall von Verpflichteten, bei denen es sich um juristische Personen handelt, treten Verstöße gegen Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.