Erwägungsgrund 4 32024L1640
Diese neue Richtlinie ist Teil eines umfassenden Pakets, mit dem der Unionsrahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gestärkt werden soll. Zusammen werden die vorliegende Richtlinie und die Verordnungen (EU) 2023/1113, (EU) 2024/1624 und (EU) 2024/1620 des Europäischen Parlaments und des Rates den Rechtsrahmen für die von den Verpflichteten zu erfüllenden Anforderungen für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und den institutionellen Rahmen der Union zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bilden, der auch die Einrichtung einer Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Authority for anti-money laundering and countering the financing of terrorism — im Folgenden „AMLA“) beinhaltet.