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Die Mitgliedstaaten sollten für eine wirksame, unparteiische und risikobasierte Aufsicht über alle Verpflichteten sorgen, die vorzugsweise in den Händen der Behörden liegt und über einen separaten, unabhängigen nationalen Aufseher erfolgen sollte. Nationale Aufseher sollten in der Lage sein, eine breite Palette von Aufgaben wahrzunehmen, damit alle Verpflichteten wirksam beaufsichtigt werden können.
Die Mitgliedstaaten sollten für eine wirksame und unparteiische Aufsicht über alle Verpflichteten sorgen, vorzugsweise durch die Behörden über eine separate und…
Eine wirksame Beaufsichtigung aller Verpflichteten ist für den Schutz der Integrität des Finanzsystems der Union und des Binnenmarkts von wesentlicher…
In jedem Mitgliedstaat sollte eine unabhängige Aufsichtsbehörde eingerichtet werden, um die Unparteilichkeit ihrer Entscheidungen und die ordnungsgemäße und…
Um die Überwachung der ordnungsgemäßen Umsetzung der Sorgfaltspflichten der Unternehmen und die ordnungsgemäße Durchsetzung dieser Richtlinie sicherzustellen,…
Eine wirkungsvolle Aufsicht wird durch eine Reihe wirksamer Instrumente und Befugnisse sowie von Ressourcen für die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten…
Die Mitgliedstaaten sollten eine nationale Aufsichtsbehörde benennen, die die Aufgaben wahrnimmt, die dieser Behörde im Rahmen dieser Verordnung übertragen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.