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Fernleitungsnetzbetreibern sollte es freistehen, technische Vereinbarungen mit Fernleitungsnetzbetreibern oder anderen Stellen in Drittländern zu Fragen des Betriebs und der Verbindung von Fernleitungsnetzen zu schließen, sofern der Inhalt dieser Vereinbarungen mit dem Unionsrecht vereinbar ist.
Betreiber von Fernleitungsnetzen können technische Vereinbarungen über den Betrieb von Fernleitungen mit Fernleitungsnetzbetreibern in Drittstaaten abschließen,…
Diese Richtlinie berührt nicht die Freiheit der Fernleitungsnetzbetreiber, der Wasserstoffnetzbetreiber oder anderer Wirtschaftsteilnehmer, technische…
Technische Vereinbarungen über den Betrieb von Fernleitungen zwischen Fernleitungsnetzbetreibern oder anderen Stellen sollten ihre Gültigkeit behalten, sofern…
Es sollte möglich sein, dass bestehende Abkommen zwischen einem Mitgliedstaat und einem Drittland über den Betrieb von Fernleitungen im Einklang mit der…
Es ist zweckmäßig zuzulassen, dass Übertragungsnetzbetreiber in Drittländern, die mit der Union keine Vereinbarung über die Übernahme und Anwendung von EU-Recht…
Mit Blick auf Abkommen oder Teile von Abkommen mit Drittländern, die gemeinsame Regeln der Union beeinträchtigen könnten, sollte ein kohärentes und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.