Erwägungsgrund 89 32024L1788
Bei bestehenden vertikal integrierten Wasserstoffnetzen sollte die Möglichkeit bestehen, Ausnahmen von den Anforderungen der vorliegenden Richtlinie zu beantragen, wenn diese Netze keine bedeutende Ausweitung haben und die betreffende Ausnahme keine negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb, die Wasserstoffinfrastruktur oder die Marktentwicklung hat, was auf regelmäßiger Basis überprüft werden sollte.