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Wo im Interesse der optimalen Effizienz integrierter Energieversorgung ein geschlossenes Verteilernetz betrieben wird und besondere Betriebsnormen erforderlich sind oder ein geschlossenes Verteilernetz in erster Linie für die Zwecke des Netzeigentümers betrieben wird, sollte die Möglichkeit bestehen, den Verteilernetzbetreiber von Verpflichtungen zu befreien, die bei ihm — aufgrund der besonderen Art der Beziehung zwischen dem Verteilernetzbetreiber und den Netznutzern — einen unnötigen Verwaltungsaufwand verursachen würden. Bei Industrie- oder Gewerbegebieten oder Gebieten, in denen Leistungen gemeinsam genutzt werden, wie Bahnhofsgebäuden, Flughäfen, Krankenhäusern, großen Campingplätzen mit integrierten Anlagen oder Standorten der Chemieindustrie, könnten aufgrund der besonderen Art der Betriebsabläufe geschlossene Verteilernetze bestehen.
die Tätigkeiten oder Produktionsverfahren der Benutzer dieses Netzes aus konkreten technischen oder sicherheitstechnischen Gründen verknüpft sind oder
Die Regulierungsbehörde stuft ein Energieversorgungsnetz, mit dem Energie zum Zwecke der Ermöglichung der Versorgung von Kunden in einem geografisch begrenzten…
Wo im Interesse der optimalen Effizienz integrierter Versorgung ein geschlossenes Verteilernetz betrieben wird, das besondere Betriebsnormen erfordert, oder…
Die Bestimmungen für Verteilernetze, die an ein Übertragungsnetz oder ein anderes Verteilernetz angeschlossen sind, sollten die Betriebsbereiche dieser Netze…
Die Verordnung sollte zudem ein Verfahren für Freistellungen von den Bestimmungen vorsehen, um örtlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, etwa wenn die…
Eigentümer von Verbrauchsanlagen und relevante Netzbetreiber sollten — vorbehaltlich der Genehmigung der relevanten Regulierungsbehörde oder ggf. einer anderen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.