Erwägungsgrund 48 32024L1788
Nationale Entscheidungen über die Einführung intelligenter Messsysteme für Erdgas sollten nach Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse erfolgen. Bei solchen Analysen sollten die langfristigen Vorteile der Einführung intelligenter Messsysteme für die Verbraucher und die gesamte Wertschöpfungskette berücksichtigt werden. Falls diese Erwägungen zu dem Schluss führen, dass die Einführung solcher Messsysteme nur im Fall von Verbrauchern mit einem bestimmten Mindestverbrauch an Erdgas wirtschaftlich vernünftig und kosteneffizient ist, sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, dies bei der Einführung intelligenter Messsysteme zu berücksichtigen. Diese Erwägungen sollten regelmäßig als Reaktion auf wesentliche Änderungen der zugrunde liegenden Annahmen und in Anbetracht der rasch voranschreitenden technischen Entwicklungen in jedem Fall mindestens alle vier Jahre überprüft werden. Begrenzte Einführungen intelligenter Messsysteme, etwa Pilotprojekte und Testphasen, gelten nicht als Einführung solcher Systeme im Sinne dieser Richtlinie.