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Die Regulierungsbehörden sollten über die Befugnis verfügen, Entscheidungen zu erlassen, die für die Erdgas- oder Wasserstoffunternehmen verbindlich sind, und wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen gegen Erdgas- oder Wasserstoffunternehmen, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, entweder selbst zu verhängen oder einem zuständigen Gericht die Verhängung solcher Sanktionen gegen diese vorzuschlagen. Auch sollte den Regulierungsbehörden die Befugnis zuerkannt werden, unabhängig von der Anwendung der Wettbewerbsregeln über geeignete Maßnahmen zur Förderung eines wirksamen Wettbewerbs als Voraussetzung für die ordnungsgemäß funktionierenden Binnenmärkte für Erdgas und Wasserstoff zu entscheiden, um Vorteile für die Kunden herbeizuführen. Die Einrichtung von Programmen zur Freigabe von Gaskapazitäten ist eine der möglichen Maßnahmen zur Förderung eines wirksamen Wettbewerbs und zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen Funktionierens des Marktes.
Verhängung wirksamer, verhältnismäßiger und abschreckender Sanktionen gegen Erdgas- und Wasserstoffunternehmen, die ihren aus dieser Richtlinie oder allen…
Durchführung von Untersuchungen zum Funktionieren der Erdgasmärkte und Entscheidung über und Verhängung von notwendigen und verhältnismäßigen Maßnahmen zur…
Die Regulierungsbehörden sollten befugt sein, Entscheidungen zu erlassen, die für die Elektrizitätsunternehmen bindend sind, und wirksame, verhältnismäßige und…
Das Vertrauen in den Markt und in seine Liquidität und die Zahl der Marktteilnehmer müssen zunehmen, weshalb die Regulierungsaufsicht über Unternehmen, die in…
Bei einer Harmonisierung der Befugnisse der Regulierungsbehörden sollte auch die Möglichkeit vorgesehen sein, Unternehmen Anreize zu bieten sowie wirksame,…
Damit der Erdgasbinnenmarkt ordnungsgemäß funktionieren kann, müssen die Regulierungsbehörden Entscheidungen in allen relevanten Regulierungsangelegenheiten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.