Erwägungsgrund 3 32024R1789
Mit der Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates hat sich die Union verpflichtet, die Treibhausgasemissionen zu senken. Die Binnenmarktvorschriften für gasförmige Brennstoffe müssen an diese Verordnung angeglichen werden. In diesem Zusammenhang hat die Union in den Mitteilungen der Kommission vom 8. Juli 2020 mit dem Titel „Förderung einer klimaneutralen Wirtschaft: Eine EU-Strategie zur Integration des Energiesystems“ und mit dem Titel „Eine Wasserstoffstrategie für ein klimaneutrales Europa“ (der „EU-Wasserstoffstrategie“) sowie in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Juli 2020 zu einem umfassenden europäischen Konzept für die Energiespeicherung dargelegt, wie ihre Energiemärkte auf den neuesten Stand gebracht werden sollen, auch im Hinblick auf die Dekarbonisierung der Gasmärkte. Die vorliegende Verordnung sollte dazu beitragen, das Ziel der Union zu erreichen, die Treibhausgasemissionen zu senken und gleichzeitig die Versorgungssicherheit und das reibungslose Funktionieren der Binnenmärkte für Erdgas- und Wasserstoff zu gewährleisten.