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Um insbesondere bei Ausfall eines Versorgers die Kontinuität der Versorgung der Verbraucher zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten ein System von Versorgern letzter Instanz einrichten oder gleichwertige Maßnahmen treffen. Es sollte möglich sein, den Versorger letzter Instanz entweder vor oder zu dem Zeitpunkt des Ausfalls des Versorgers zu benennen. Ein Versorger letzter Instanz könnte beispielsweise die Vertriebsabteilung eines vertikal integrierten Unternehmens sein, das auch Verteilungstätigkeiten ausübt, sofern die Entflechtungsanforderungen gemäß dieser Richtlinie erfüllt sind. Dies sollte jedoch nicht bedeuten, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die Versorgung zu einem bestimmten festen Mindestpreis zu gewährleisten. Verpflichtet ein Mitgliedstaat einen Versorger letzter Instanz, einen Kunden, der keine marktbasierten Angebote erhält, mit Erdgas zu beliefern, so sollten die Bedingungen nach Artikel 4 dieser Richtlinie gelten und die Verpflichtung kann nur insoweit einen regulierten Preis umfassen, als der Kunde Anspruch auf regulierte Preise hat. Bei der Bewertung, ob die von Nichthaushaltskunden erhaltenen Angebote marktbasiert sind, sollten die Mitgliedstaaten den individuellen gewerblichen und technischen Umständen Rechnung tragen. Hat ein Mitgliedstaat bereits vor Inkrafttreten der dieser Richtlinie einen Versorger letzter Instanz für Erdgas in einem fairen, transparenten und nichtdiskriminierenden Verfahren benannt, so ist es nicht erforderlich, ein neues Verfahren zur Benennung des Versorgers letzter Instanz durchzuführen.
Die Mitgliedstaaten können einen Versorger letzter Instanz verpflichten, Erdgas an Haushaltskunden und kleine und mittlere Unternehmen zu liefern, die keine…
Haben die Mitgliedstaaten noch kein System im Hinblick auf Versorger letzter Instanz geschaffen, so führen sie ein solches System ein, um zumindest für…
„Versorger letzter Instanz“ einen Versorger, der benannt wird, um die Erdgasversorgung von Kunden eines Versorgers zu übernehmen, der seine Tätigkeit…
Um insbesondere bei Ausfall eines Versorgers die Kontinuität der Versorgung der Verbraucher zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten über ein System von…
Folgender Artikel wird eingefügt: Versorger letzter Instanz (1) Haben die Mitgliedstaaten noch kein System im Hinblick auf Versorger letzter Instanz geschaffen,…
Die Mitgliedstaaten sollten einen Versorger letzter Instanz benennen dürfen. Hierbei könnte es sich um die Verkaufsabteilung eines vertikal integrierten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.