Erwägungsgrund 4 32024L1788
Mit der Verordnung (EU) 2019/943 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein weiterer Schritt zum Ausbau des Elektrizitätsbinnenmarktes vollzogen, in dessen Mittelpunkt die Bürgerinnen und Bürger stehen und der einen Beitrag zu den Zielen der Union im Hinblick auf den Übergang zu einem sauberen Energiesystem und zur Verringerung der Treibhausgasemissionen leistet. Der Erdgasbinnenmarkt sollte sich auf dieselben Grundsätze stützen und insbesondere das gleiche Maß an Verbraucherschutz gewährleisten. Die Energiepolitik der Union sollte insbesondere auf schutzbedürftige Kunden ausgerichtet sein und die Energiearmut bekämpfen.