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Bei bestehenden vertikal integrierten Wasserstoffnetzen sollte die Möglichkeit bestehen, Ausnahmen von den Anforderungen der vorliegenden Richtlinie zu beantragen, wenn diese Netze keine bedeutende Ausweitung haben und die betreffende Ausnahme keine negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb, die Wasserstoffinfrastruktur oder die Marktentwicklung hat, was auf regelmäßiger Basis überprüft werden sollte.
wenn die Regulierungsbehörde auf Verlangen des vertikal integrierten Unternehmens beschließt, die Ausnahme zu beenden;
Die Mitgliedstaaten können veranlassen, dass die Regulierungsbehörden in Wasserstoffnetzen, in denen Wasserstoff innerhalb eines geografisch begrenzten…
Die Mitgliedstaaten können Wasserstofffernleitungsnetzbetreibern auf der Grundlage einer öffentlich zugänglichen positiven Kosten-Nutzen-Analyse vorbehaltlich…
Die Mitgliedstaaten können beschließen, Absatz 6 des vorliegenden Artikels nicht auf Wasserstoffnetze anzuwenden, für die eine Ausnahme gemäß Artikel 52 der…
Ausnahmen von den für das Kernnetz, das erweiterte Kernnetz und das Gesamtnetz geltenden Infrastrukturanforderungen sollten nur in hinreichend begründeten…
Örtlich begrenzte Wasserstoffcluster sollten ein wichtiger Baustein der Wasserstoffwirtschaft der Union sein. Solche Cluster könnten in der Anlaufphase des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.