Erwägungsgrund 87 32024L1788
Terminals für die Entladung von per Schiff geliefertem flüssigem Wasserstoff oder flüssigem Ammoniak und ihre Umwandlung in gasförmigen Wasserstoff sind Mittel zur Einfuhr von Wasserstoff, konkurrieren jedoch mit anderen Mitteln des Wasserstofftransports. Während der Zugang Dritter zu solchen Terminals sichergestellt werden sollte, sollten die Mitgliedstaaten die Wahl haben, ein System für den Zugang Dritter auf Vertragsbasis einzuführen, um die Verwaltungskosten für die Betreiber und die Regulierungsbehörden zu senken. Die Speicheranlage, die mit dem Terminal verbunden ist und zu der der Zugang Dritter genehmigt wurde, sollte der Kapazität des Terminals für die Umwandlung und Einspeisung von Wasserstoff in das Netz entsprechen. Der Zugang Dritter zu den Lkw-Ladediensten ist jedoch möglicherweise nicht zwingend erforderlich, da es sich dabei nicht um einen Hilfsdienst im Zusammenhang mit der darauffolgenden Umwandlung und Einspeisung des Wasserstoffs in das Netz handelt.