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Verbindungsleitungen mit Drittländern können als Transportmittel für die Ein- oder Ausfuhr von Wasserstoff dienen. Die Anwendbarkeit dieser Richtlinie auf Wasserstoffrohrleitungen aus Drittländern und in Drittländer sollte sich auf das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten beschränken. Die Betriebsvorschriften für Wasserstoffverbindungsleitungen mit Drittländern sollten in einem internationalen Abkommen zwischen der Union und den verbundenen Drittländern verankert werden. Solche internationalen Abkommen sollten als nicht erforderlich gelten, wenn der Mitgliedstaat, der über die Wasserstoffverbindungsleitung verbunden ist oder eine solche Verbindung plant, mit den verbundenen Drittländern im Einklang mit dem in der vorliegenden Richtlinie vorgesehenen Ermächtigungsverfahren ein zwischenstaatliches Abkommen aushandelt oder abschließt, um einen kohärenten Rechtsrahmen und seine einheitliche Anwendung für die gesamte Infrastruktur sicherzustellen.
Die Union schließt für jede Wasserstoffverbindungsleitung zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern vor deren Inbetriebnahme eine internationale Übereinkunft im…
Diese Richtlinie berührt nicht die Freiheit der Fernleitungsnetzbetreiber, der Wasserstoffnetzbetreiber oder anderer Wirtschaftsteilnehmer, technische…
Wasserstoffverbindungsleitungen, also Wasserstoffnetze, die die wichtige Funktion erfüllen, die nationalen Wasserstoffnetze der Mitgliedstaaten miteinander zu…
Die Anwendbarkeit dieser Richtlinie auf Erdgasfernleitungen aus Drittländern und in Drittländer sollte sich auf das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten…
Mit Blick auf Abkommen oder Teile von Abkommen mit Drittländern, die gemeinsame Regeln der Union beeinträchtigen könnten, sollte ein kohärentes und…
Es sollte möglich sein, dass bestehende Abkommen zwischen einem Mitgliedstaat und einem Drittland über den Betrieb von Fernleitungen im Einklang mit der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.