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Wenn Erdgasnetzbetreiber oder Wasserstoffnetzbetreiber aufgrund mangelnder Kapazität Anträge auf Zugang oder Anschluss verweigern, sollten sie diese Verweigerung ordnungsgemäß begründen, und sie sollten verpflichtet sein, die erforderlichen Verbesserungen vorzunehmen, um den beantragten Anschluss oder Zugang zu ermöglichen, soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist und im Einklang mit der entsprechenden Planung steht.
Fernleitungsnetzbetreiber, Verteilernetzbetreiber und Wasserstoffnetzbetreiber können den Zugang zum Erdgas- oder Wasserstoffsystem oder den Anschluss an dieses…
Betreiber von Wasserstoffnetzen können den Anschluss oder den Zugang verweigern, soweit sie nachweisen, dass ihnen der Anschluss oder der Zugang aus…
Betreiber von Energieversorgungsnetzen können den Zugang nach Absatz 1 verweigern, soweit sie nachweisen, dass ihnen die Gewährung des Netzzugangs aus…
die Notwendigkeit, den Zugang zu verweigern, wenn technische Spezifikationen nicht unter zumutbaren Bedingungen miteinander in Einklang zu bringen sind;
Bedingte Kapazität sollte nur angeboten werden, wenn die Netzbetreiber keine verbindliche Kapazität anbieten können. Die Netzbetreiber sollten die Bedingungen…
Die Betreiber von Transportnetzen und die Betreiber von Speicherstätten dürfen den Zugang wegen mangelnder Kapazität verweigern. Die Verweigerung ist…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.