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Die Mitgliedstaaten und die Vertragsparteien des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft sollten in allen den Ausbau eines integrierten und dekarbonisierten Erdgasmarktes betreffenden Fragen eng zusammenarbeiten und keine Maßnahmen ergreifen, durch die die weitere Integration der Erdgasmärkte oder die Versorgungssicherheit der Mitgliedstaaten und der Vertragsparteien gefährdet wird. Dies könnte die Zusammenarbeit in Bezug auf Erdgasspeicherkapazitäten und die Einladung von Sachverständigen zu relevanten regionalen Gruppen für Erdgasversorgungsrisiken umfassen.
Die Mitgliedstaaten und die Regulierungsbehörden arbeiten zusammen, um zur Schaffung regionaler Märkte — sofern die Mitgliedstaaten oder ihre…
Die Mitgliedstaaten und die Vertragsparteien der Energiegemeinschaft sollten in allen Angelegenheiten, die die Entwicklung einer integrierten…
Die Mitgliedstaaten und die Vertragsparteien des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft sollten in allen die Entwicklung einer integrierten…
Eine Erdgasversorgungskrise könnte über die Grenzen der Union hinausreichen und auch Vertragsparteien der Energiegemeinschaft betreffen. Als Vertragspartei des…
Zur Schaffung eines Erdgasbinnenmarkts sollten die Mitgliedstaaten die Integration ihrer nationalen Märkte und die Zusammenarbeit der Netzbetreiber auf Unions-…
Der Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft sieht die Schaffung eines integrierten Erdgas- und Elektrizitätsmarktes in Südosteuropa vor, der einen stabilen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.