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Die Erfahrungen aus vorhergehenden Krisen, die Auswirkungen auf den Binnenmarkt hatten, haben gezeigt, dass die in den sektorspezifischen Rechtsakten der Union festgelegten Verfahren nicht auf die Erfordernisse von Krisenreaktionsszenarien zugeschnitten sind und nicht die erforderliche regulatorische Flexibilität bieten. Es ist daher angebracht, eine Rechtsgrundlage für solche Krisenreaktionsverfahren zu schaffen, um die im Rahmen der Verordnung (EU) 2024/2747 angenommenen Maßnahmen zu ergänzen.
Die Erfahrungen aus vorhergehenden Krisen, die Auswirkungen auf den Binnenmarkt hatten, haben gezeigt, dass die in den sektorspezifischen Rechtsakten der Union…
Weder in den Musterbestimmungen des Beschlusses Nr. 768/2008/EG noch in den besonderen Bestimmungen der sektorspezifischen Harmonisierungsrechtsvorschriften der…
Weder in den Musterbestimmungen des Beschlusses Nr. 768/2008/EG noch in den besonderen Bestimmungen der sektorspezifischen Harmonisierungsrechtsvorschriften der…
Um den durch die Verordnung (EU) 2024/2747 geschaffenen Rahmen zu ergänzen, für Kohärenz zu sorgen und seine Wirksamkeit weiter zu erhöhen, sollte…
Um den durch die Verordnung (EU) 2024/2747 geschaffenen Rahmen zu ergänzen, für Kohärenz zu sorgen und seine Wirksamkeit weiter zu erhöhen, sollte…
Mit der Verordnung (EU) 2024/2747 werden Maßnahmen festgelegt, die auf kohärente, transparente, effiziente, verhältnismäßige und zeitnahe Weise angewandt werden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.