Erwägungsgrund 17 32024R2747
Diese Verordnung sollte das Katastrophenschutzverfahren der Union (Union Civil Protection Mechanism, UCPM) unberührt lassen. Diese Verordnung sollte das UCPM ergänzen und es, sofern erforderlich, in Bezug auf die Verfügbarkeit kritischer Waren und den freien Verkehr von Katastrophenschutzkräften, einschließlich ihrer Ausrüstung, für Krisen, die in den Anwendungsbereich des UCPM fallen, unterstützen.