Gesetze
Gesetz wird geladen …
Durch eine Struktur mit Mehrstimmrechtsaktien könnte sich das Risiko erhöhen, dass die kontrollierenden Aktionäre aus der betreffenden Gesellschaft private Vorteile ziehen. Mitgliedstaaten, die bereits Mehrstimmrechtsaktien erlauben, sehen Maßnahmen zum Schutz von Aktionären vor, die Aktien mit einer geringeren Anzahl von Stimmen je Aktie halten. Aufgrund von nationalen Besonderheiten und Unterschieden beim Gesellschaftsrecht weichen die in den verschiedenen Mitgliedstaaten bestehenden Schutzmaßnahmen voneinander ab. Ungeachtet dieser Abweichungen und angesichts der Ziele des Binnenmarkts, wie sie insbesondere in Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe g des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) niedergelegt sind, sollten die Ansätze im nationalen Recht für Strukturen mit Mehrstimmrechtsaktien — was den Schutz der Interessen von Aktionären anbelangt, die Aktien mit einer geringeren Anzahl von Stimmen je Aktie halten — für Gesellschaften, die von ihrem Recht nach dieser Richtlinie, für die Zwecke der Beantragung der Zulassung zum Handel an einem MTF eine Struktur mit Mehrstimmrechtsaktien einzuführen oder eine solche Struktur zu ändern, Gebrauch machen, abgestimmt werden.
Im Rahmen des abgestimmten Ansatzes für Gesellschaften, die von ihrem Recht nach der vorliegenden Richtlinie Gebrauch machen, für die Zwecke der Beantragung der…
Die Mitgliedstaaten sollten nationale Bestimmungen erlassen oder beibehalten dürfen, die es den Gesellschaften ermöglichen, auch für andere Zwecke als die…
Die nationalen Bestimmungen zu Strukturen mit Mehrstimmrechtsaktien sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich. Während einige Mitgliedstaaten…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Gesellschaften mit einer Struktur mit Mehrstimmrechtsaktien, deren Aktien nach Ausübung ihres Rechts nach Artikel 3 an…
Die Einführung einer Struktur mit Mehrstimmrechtsaktien oder deren Änderung für die Zwecke der Zulassung zum Handel erfordert in der Regel eine Änderung der…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass eine Gesellschaft, deren Aktien nicht bereits zum Handel an einem geregelten Markt oder in einem MTF zugelassen sind,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.