Erwägungsgrund 10 32024L2823
Darüber hinaus müssen die Verfahrensvorschriften angeglichen werden, um die Begründung, die Verwaltung und den Schutz von Designs in der Union zu erleichtern. Deshalb sollten bestimmte grundlegende Verfahrensvorschriften im Bereich der Eintragung von Designs in den Mitgliedstaaten und im Unionsdesignsystem angeglichen werden. In Bezug auf die nationalen Verfahren reicht es aus, allgemeine Grundsätze festzulegen, die es den Mitgliedstaaten gestatten, diese durch konkretere Regelungen auszugestalten.