§ 39 DesignGGesetz über den rechtlichen Schutz von Design
Zugunsten des Rechtsinhabers wird vermutet, dass die an die Rechtsgültigkeit eines eingetragenen Designs zu stellenden Anforderungen erfüllt sind.
Art. 124 Abs. 2 32026R0715VERORDNUNG (EU) 2026/715 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2026 über das Unionsdesign (kodifizierter Text) (Text von Bedeutung für den EWR)
In Verfahren betreffend eine Verletzungsklage oder eine Klage wegen drohender Verletzung eines nicht eingetragenen Unionsdesigns haben die Unionsdesigngerichte,…
§ 52a DesignGGesetz über den rechtlichen Schutz von Design
Eine Partei kann sich auf die fehlende Rechtsgültigkeit eines eingetragenen Designs nur durch Erhebung einer Widerklage auf Feststellung oder Erklärung der…
Art. 31 Abs. 2 Buchst. b 32024L2823Verfahren zur Erklärung der Nichtigkeit
das Design hätte aufgrund eines Verstoßes gegen Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe c nicht eingetragen werden dürfen;
Art. 123 Abs. 4 32026R0715VERORDNUNG (EU) 2026/715 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2026 über das Unionsdesign (kodifizierter Text) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Rechtsgültigkeit eines Unionsdesigns kann nicht durch eine Klage auf Feststellung der Nichtverletzung angegriffen werden.