Erwägungsgrund 3 32024L2823
Der Designschutz gemäß den nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten existiert neben dem auf Unionsebene bestehenden Designschutz der Europäischen Union (im Folgenden „Unionsdesign“), der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates einheitlich und unionsweit gültig ist. Die Koexistenz und Ausgewogenheit der Designschutzsysteme auf Unions- und nationaler Ebene ist fester Bestandteil der Strategie, die die Union im Bereich des Schutzes des geistigen Eigentums verfolgt.