Erwägungsgrund 5 32026R0715
Seit der Einrichtung des Gemeinschaftsgeschmacksmustersystems, nunmehr des Unionsdesignsystems, hat die Erfahrung gezeigt, dass einzelne Entwerfer und Unternehmen innerhalb der Union und in Drittländern das System angenommen haben und es eine erfolgreiche und tragfähige Ergänzung oder Alternative zum Schutz von Designs auf mitgliedstaatlicher Ebene geworden ist.