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Den Ämtern steht es frei, miteinander und mit dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum effektiv zusammenzuarbeiten, um die Angleichung von Vorgehensweisen und technischen Hilfsmitteln im Zusammenhang mit der Prüfung, Eintragung und Erklärung der Nichtigkeit von Designs zu fördern.
Es ist wünschenswert, dass die Zentralbehörden der Mitgliedstaaten für den gewerblichen Rechtsschutz und das Benelux-Amt für geistiges Eigentum miteinander und…
Das Amt, die Zentralbehörden für den gewerblichen Rechtsschutz der Mitgliedstaaten und das Benelux-Amt für geistiges Eigentum arbeiten zusammen, um die…
Den Markenämtern steht es frei, miteinander und mit dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum effektiv zusammenzuarbeiten, um die Angleichung von…
Nur beim Amt sollte es möglich sein, die Anmeldung eines Unionsdesigns einzureichen. Um die Bereitstellung von Informationen und administrativen Leitlinien für…
Die nationalen Rechtsordnungen und Verfahren für Designs sollten dem Unionsdesignsystem in angemessenem Umfang entsprechen, um soweit möglich gleiche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.