Erwägungsgrund 18 32024L2831
In dieser Richtlinie sollten verbindliche Vorschriften festgelegt werden, die für alle digitalen Arbeitsplattformen gelten, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung oder von dem ansonsten anwendbaren Recht, sofern die Plattformarbeit, die über diese digitalen Arbeitsplattformen organisiert wird, in der Union geleistet wird.