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Vertreter von Personen, die Plattformarbeit leisten, sollten — im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten — in der Lage sein, eine oder mehrere Plattformarbeit leistende Personen in einem Gerichts- oder Verwaltungsverfahren zu vertreten, um die sich aus dieser Richtlinie ergebenden Rechte oder Pflichten durchzusetzen. Die Geltendmachung von Ansprüchen im Namen oder zur Unterstützung mehrerer Personen, die Plattformarbeit leisten, ist eine Möglichkeit, Verfahren zu erleichtern, die andernfalls aufgrund von verfahrenstechnischen und finanziellen Hindernissen oder aus Furcht vor Repressalien nicht eingeleitet würden.
Unbeschadet des Artikels 80 der Verordnung (EU) 2016/679 stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass Vertreter von Personen, die Plattformarbeit leisten, und…
Personen, die Plattformarbeit leisten, und — im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten — ihre Vertreter haben das Recht, das in…
Informationen über Personen, die Plattformarbeit leisten, insbesondere die Anzahl dieser Personen, Informationen über ihren Vertrags- oder Beschäftigungsstatus…
Um die Wirksamkeit des in dieser Richtlinie vorgesehenen Schutzes zu gewährleisten, ist es äußerst wichtig, dass Personen, die Plattformarbeit leisten und ihre…
Wenn Plattformen in mehreren Mitgliedstaaten oder grenzüberschreitend tätig sind, ist nicht immer klar, wo und von wem die Plattformarbeit geleistet wird,…
Plattformarbeit zeichnet sich durch das Fehlen eines gemeinsamen Arbeitsplatzes aus, an dem die Plattformarbeit leistenden Personen einander und ihre Vertreter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.