Erwägungsgrund 11 32024L2831
In der Empfehlung des Rates vom 8. November 2019 wird den Mitgliedstaaten empfohlen, Maßnahmen zu ergreifen, um für alle Arbeitnehmer und Selbstständigen die formelle und tatsächliche Absicherung und die Angemessenheit und Transparenz bei den Sozialschutzsystemen zu gewährleisten.