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Die Regelungen und Verfahren für die Arbeitnehmervertretung sind je nach den historischen, institutionellen, wirtschaftlichen und politischen Gegebenheiten von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich. Zu den grundlegenden Voraussetzungen für einen gut funktionierenden sozialen Dialog zählen starke, unabhängige Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen mit Zugang zu einschlägigen Informationen, die für die Teilnahme am sozialen Dialog und die Achtung der Grundrechte auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen erforderlich sind.