Gesetze
Gesetz wird geladen …
Es werden hiermit in jenen Sektoren, in denen die Sozialpartner einen gemeinsamen Antrag auf Teilnahme am Dialog auf europäischer Ebene stellen, die Ausschüsse für den sozialen Dialog (im folgenden „die Ausschüsse“ genannt) eingesetzt, sofern die beide Seiten repräsentierenden Organisationen folgende Kriterien erfüllen: a) sie sollten sektor- oder berufsspezifisch sein und über eine Struktur auf europäischer Ebene verfügen; b) sie sollten aus Verbänden bestehen, die in ihrem Land integraler und anerkannter Bestandteil des Systems der Arbeitsbeziehungen sind, sollten Vereinbarungen aushandeln können und in mehreren Mitgliedstaaten repräsentativ sein; c) sie sollten über die geeigneten Strukturen verfügen, um effektiv an dem Anhörungsprozeß teilnehmen zu können.
Das besondere Verhandlungsgremium kann beschließen, die Vertreter von geeigneten außenstehenden Organisationen vom Beginn der Verhandlungen zu unterrichten.
Das besondere Verhandlungsgremium ist auf Grund einer schriftlichen Aufforderung der Leitungen zu bilden. Es hat die Aufgabe, mit den Leitungen eine…
Gehören dem besonderen Verhandlungsgremium mehr als zwei Mitglieder aus dem Inland an, ist jedes dritte Mitglied ein Vertreter einer Gewerkschaft, die in einer…
Die Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums, die in einem Mitgliedstaat gewählt oder bestellt werden, vertreten alle in dem jeweiligen Mitgliedstaat…
Jeder Ausschuß sollte im Hinblick auf den Wirtschaftssektor, für den er jeweils eingesetzt wird, a) zu den Entwicklungen auf Gemeinschaftsebene mit sozialen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt eine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
Welche und warum — mit Abonnement