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Nach den Artikeln 5, 6 und 9 der Verordnung (EU) 2016/679 müssen personenbezogene Daten rechtmäßig, nach Treu und Glauben und in transparenter Weise verarbeitet werden. Daraus ergeben sich gewisse Einschränkungen in Bezug darauf, wie digitale Arbeitsplattformen personenbezogene Daten mittels automatisierter Beobachtungssysteme und automatisierter Entscheidungssysteme verarbeiten können. Im besonderen Fall der Plattformarbeit kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass Personen, die Plattformarbeit leisten, der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten freiwillig zugestimmt haben. Aufgrund des Machtungleichgewichts zwischen einer Plattformarbeit leistenden Person und der digitalen Arbeitsplattform können Personen, die Plattformarbeit leisten, häufig nicht frei entscheiden oder sind nicht in der Lage, ihre Einwilligung ohne Beeinträchtigung ihres Vertragsverhältnisses zu verweigern oder zu widerrufen. Daher sollten digitale Arbeitsplattformen die personenbezogenen Daten von Personen, die Plattformarbeit leisten, nicht aufgrund der Annahme verarbeiten, dass eine Plattformarbeit leistende Person der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zugestimmt hat.
Personen, die Plattformarbeit leisten, haben das Recht auf die Übertragbarkeit der personenbezogenen Daten, die durch ihre Arbeit im Rahmen der automatisierten…
Zusätzlich zu dem Recht auf Übertragbarkeit der personenbezogenen Daten, die die betroffene Person einem Verantwortlichen gemäß Artikel 20 der Verordnung (EU)…
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch automatisierte Beobachtungssysteme und automatisierte Entscheidungssysteme, die von digitalen Arbeitsplattformen…
Mit der Verordnung (EU) 2016/679 wurde ein allgemeiner Rahmen zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten geschaffen, doch ist…
Etliche Personen, die Plattformarbeit leisten, sind Selbstständige. Von digitalen Arbeitsplattformen genutzte automatisierte Beobachtungssysteme und…
Der Einsatz automatisierter Beobachtungssysteme und automatisierter Entscheidungssysteme im Zusammenhang mit der Plattformarbeit ist mit der Verarbeitung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.