Gesetze
Gesetz wird geladen …
Digitale Arbeitsplattformen sollten mittels automatisierter Beobachtungssysteme oder automatisierter Systeme, die eingesetzt werden, um Entscheidungen zu treffen oder zu unterstützen, die sich auf Plattformarbeit leistende Personen auswirken, keine personenbezogenen Daten über den emotionalen oder psychischen Zustand oder im Zusammenhang mit den privaten Gesprächen der Personen, die Plattformarbeit leisten, verarbeiten und keine personenbezogenen Daten erheben, während die Plattformarbeit leistenden Personen keine Plattformarbeit anbieten oder ausführen; sie sollten ferner keine personenbezogenen Daten verarbeiten, um die Ausübung der Grundrechte, einschließlich der Vereinigungsfreiheit, des Rechts auf Kollektivverhandlungen und Kollektivmaßnahmen oder des Rechts auf Unterrichtung und Anhörung im Sinne der Charta, vorherzusagen oder um Schlüsse zu ziehen in Bezug auf Rasse oder ethnische Herkunft der Person, Migrationsstatus, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Behinderung, Gesundheitszustand, einschließlich chronischer Krankheiten oder HIV-Status, den emotionalen oder psychischen Zustand, Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, das Sexualleben oder die sexuelle Ausrichtung.
Nach den Artikeln 5, 6 und 9 der Verordnung (EU) 2016/679 müssen personenbezogene Daten rechtmäßig, nach Treu und Glauben und in transparenter Weise verarbeitet…
Der Einsatz automatisierter Beobachtungssysteme und automatisierter Entscheidungssysteme im Zusammenhang mit der Plattformarbeit ist mit der Verarbeitung…
Zusätzlich zu dem Recht auf Übertragbarkeit der personenbezogenen Daten, die die betroffene Person einem Verantwortlichen gemäß Artikel 20 der Verordnung (EU)…
Etliche Personen, die Plattformarbeit leisten, sind Selbstständige. Von digitalen Arbeitsplattformen genutzte automatisierte Beobachtungssysteme und…
Bei der Führung der Plattformarbeit leistenden Personen greifen digitale Arbeitsplattformen in großem Umfang auf automatisierte Beobachtungssysteme und…
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch automatisierte Beobachtungssysteme und automatisierte Entscheidungssysteme, die von digitalen Arbeitsplattformen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.