Erwägungsgrund 1 32024L2841
Die Union gründet auf den im Vertrag über die Europäische Union (EUV), im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) und im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (auch Behindertenrechtskonvention, im Folgenden „VN-BRK“) verankerten Werten der Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit und Achtung der Menschenrechte und ist der Bekämpfung von Diskriminierungen — auch aus Gründen einer Behinderung — verpflichtet.