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Die gegenseitige Anerkennung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen sollte Personen mit einem in einem Mitgliedstaat anerkanntem Behindertenstatus oder einem Anspruch auf bestimmte Dienstleistungen aufgrund einer Behinderung den Zugang zu Sonderkonditionen oder Vorzugsbehandlungen, die von Behörden oder privaten Anbietern bei einer Vielzahl von entgeltlich und unentgeltlich bereitgestellten Dienstleistungen, Aktivitäten und Einrichtungen gewährt werden, sowie den Zugang zu Parkbedingungen und Stellplätzen, die Menschen mit Behinderungen und gegebenenfalls ihren Begleit- oder Unterstützungspersonen, einschließlich persönlichen Assistenzkräften, vorbehalten sind, zu den gleichen Bedingungen erleichtern und garantieren, die auf der Grundlage von nationalen Behindertenbescheinigungen, Behindertenausweisen oder anderen förmlichen Dokumenten zur Anerkennung des Behindertenstatus — wenn es solche förmlichen Dokumente gibt — und Parkausweisen für Menschen mit Behinderungen, die von den zuständigen Behörden oder Stellen des Aufnahmemitgliedstaats ausgestellt werden, gelten.
Die Mitgliedstaaten stellen mit den dafür erforderlichen Maßnahmen sicher, dass Inhabern eines Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen bei…
Der vorgesehene Rahmen für die gegenseitige Anerkennung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen…
Der Europäische Behindertenausweis und der Europäische Parkausweis für Menschen mit Behinderungen sollen alle Menschen mit Behinderungen dabei unterstützen, ihr…
Damit Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Zugang zu Sonderkonditionen oder Vorzugsbehandlungen, die von Behörden oder privaten Anbietern angeboten werden,…
Menschen mit Behinderungen können angesichts ihres Behindertenstatus oder Anspruchs auf bestimmte Dienstleistungen aufgrund einer Behinderung bei den…
Der für die Ausstellung des Europäischen Behindertenausweises oder des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen zuständige Mitgliedstaat sollte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.